Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Nutzungs-und Geschäftsbedingungen (AGB) der Doka Österreich GmbH (Doka) gelten für den Doka Online Shop https://shop.doka.com (Online Shop) und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten. Die AGB finden Anwendung auf alle über den Online-Shop abgewickelten Rechtsgeschäfte für den Erwerb bzw die Miete von Neu- und Gebrauchtmaterial wie insbesondere Schalungszubehör, Wandschalungen, Deckenschalungen und Systemkomponenten (Produkte) durch gewerbliche Kunden (B2B).

1.2. Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen dem Kunden und Doka, die über den Online Shop abgewickelt werden, auch wenn bei einem künftigen Vertragsabschluss auf die AGB nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Für Mietmaterial gelten darüber hinaus die unter https://www.doka.com/at/home/termsandconditions/index abrufbaren Allgemeinen Mietbedingungen der Doka. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Mietbedingungen der Doka gehen die für das Online-Geschäft spezielleren Regeln in diesen AGB vor.

1.3. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung, außer Doka hat sich ihnen ausdrücklich und schriftlich unterworfen.

1.4. Doka behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Auf die Änderung wird der Kunde durch Zusenden einer E-Mail hingewiesen. Bei Nutzung des Online Shops gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt.

2. Urheberrecht

Die auf https://shop.doka.com und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains und Webseiten enthaltenen Elemente, wie z. B. Texte, Bilder, Fotos, Grafiken sind urheberrechtlich und immaterialgüterrechtlich geschützt. Diese Elemente dürfen nicht vervielfältigt oder anderweitig bearbeitet oder verwendet werden.

3. Datenschutz

3.1. Es gelten die unter https://www.doka.com/at/home/dataprivacy/index?vanity=data-privacy abrufbaren Datenschutzbestimmungen, die als Bestandteil dieser AGB anzusehen sind.

3.2. Doka und Doka GmbH verwenden Kundendaten (Vorname, Nachname, Titel, E-Mailadresse, Kennwort, Geburtsdatum, Firma, Ansprechpartner, Firmenbuchnummer, Telefonnummer, Faxnummer, Lieferadresse, Rechnungsadresse) zur Zusendung per E-Mail oder Post von Werbung für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen der Doka, wobei Doka zu diesen Zweck diese Daten auch an Doka GmbH übermittelt. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen, wobei der Widerspruch zu richten ist an shop@doka.com.

4. Registrierung des Kunden, Berechtigungen, Prüfung Identität und Vertretungsbefugnis

4.1. Jeder Kunde hat sich durch Eingabe der verpflichtend vorgegebenen Daten zu registrieren. Die angegebenen Daten des Kunden müssen richtig, vollständig, wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sein.

4.2. Nach der Erstregistrierung werden jedem Kunden ein Benutzername und ein Kennwort (Zugangsdaten) zugeteilt, welche der Kunde in der Folge beim Einstieg in den Online Shop zu verwenden hat. Es ist möglich, dass für einen Kunden mehrere Berechtigte (User) mit unterschiedlichen Berechtigungen angelegt werden und dass beim Kunden interne Freigabeprozesse ablaufen. Doka übernimmt hinsichtlich der Vergabe und Ausübung dieser Berechtigungen und der bei Kunden intern ablaufenden Freigabeprozesse keinerlei Haftung.

4.3. Doka ist jederzeit berechtigt, die Identität und Vertretungsbefugnis des registrierenden Berechtigten zu prüfen und kann auch entsprechende Nachweise (Gewerbeschein, Vollmacht, Firmenbuchauszug, etc.) fordern.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat jeden Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung Doka sofort schriftlich zu melden. Bis dahin wird dem Kunden jeder Zugriff und jede damit zusammenhängende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet.

4.5. Soweit der Kunde für die Dauer eines Jahres untätig ist und den Online-Shop nicht besucht, wird sein Kunden-Account gelöscht. Eine neue Registrierung ist jedoch jederzeit möglich.

5. Angebote, Bestellung des Kunden, Zahlungsarten, Vertragsabschluss, Rechnungslegung

5.1. Angebote von Doka sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Anzeige der Verfügbarkeit der Produkte im Zuge der Bestellung ist ebenso unverbindlich.

5.2. Im Zuge der Bestellung des Kunden von Produkten sind neben der Auswahl der gewünschten Produkte auch die Zustellart (Zustellung oder Selbstabholung), das gewünschte Zustelldatum oder Abholdatum und die gewünschte Zahlungsart bekanntzugeben. Die Zustellung durch Doka erfolgt an der beim angelegten Projekt angegebenen Adresse. Liegt keine Adresse vor, hat der Kunde ein neues Projekt (mit Adresse) anzulegen.

5.3. Im Falle einer Selbstabholung der Produkte kann die Zahlung spätestens entweder bei Abholung mit Bankomat- oder Kreditkarte erfolgen oder durch Zahlung nach erfolgter Rechnungslegung. Eine Zahlung nach erfolgter Rechnungslegung bedarf der Zustimmung von Doka.

5.4. Im Falle einer Lieferung durch Doka an den vereinbarten Lieferort erfolgt die Zahlung entweder durch Kreditkarte oder nach erfolgter Rechnungslegung. Eine Zahlung nach erfolgter Rechnungslegung bedarf der Zustimmung von Doka. Es liegt im freien Ermessen von Doka auf Zahlung durch Kreditkarte zu bestehen. Im Falle einer Bezahlung durch Kreditkarte sind im Zuge der Bestellung alle relevanten Kreditkartendaten anzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt bzw. abgelaufen ist; daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall können dem Kunden Verzugszinsen verrechnet werden.

5.5. Nach Übermittlung einer Bestellung erhält der Kunde eine vorläufige Bestell-Bestätigung. Diese vorläufige Bestell-Bestätigung stellt jedenfalls keine Annahme des Angebots dar. Vielmehr wird das übermittelte Angebot von Doka zunächst hinsichtlich Verfügbarkeit der Produkte, Erfüllbarkeit des gewünschten Lieferdatums / Bereitstellungsdatum und Einhaltung bestehender Einkaufslimits geprüft. Der Kunde kann in den Status seiner Bestellung jederzeit online Einsicht nehmen.

5.6. Doka kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen und ohne jeglichen Ersatzanspruch des Kunden einen Vertragsabschluss ablehnen.

5.7. Der Vertrag über den Erwerb oder die Miete der Produkte kommt mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch Doka zustande. Sollte Doka keine ausdrückliche Annahmeerklärung abgeben, kommt der Vertrag zustande, sobald Doka die Bestellung des Kunden durch die Bereitstellung / Lieferung der Produkte annimmt.

5.8. Die Rechnung wird dem Kunden an die von ihm bekanntgegebene Rechnungsadresse ausgestellt

6. Preise

6.1. Sämtliche im Online Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer oder sonstige Einfuhr- / Ausfuhrabgaben und verstehen sich ab Werk (ex works gemäß Incoterms 2020).

6.2. Sofern zwischen Doka und dem Kunden ein gültiger Rahmenvertrag besteht und die Mietpreisdarstellung im Online Shop aus technischen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich wäre, kann Doka betreffend Mietmaterial ausnahmsweise anstatt der Angabe des monatlichen Mietpreises auch auf den gültigen Rahmenvertrag verweisen.

6.3. Die Höhe des Preises der Produkte kann abhängig von der gewählten Lieferadresse variieren und wird dem Kunden entsprechend kommuniziert.

6.4. Die Preise für Zustellung und Transport hängen von vom Kunden gewählten Lieferort und der gewählten Lieferart ab und werden dem Kunden im Rahmen des Kaufes über den Online-Shop mitgeteilt.

7.Lieferung und Zahlung, Gefahrenübergang

7.1. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Produkte entweder selbst abholen oder sie werden ihm an dem von ihm benannten Lieferort zugestellt.

7.2. Selbstabholung: Der Kunde hat die Produkte selbst bei der jeweils seiner angegebenen Adresse nächstgelegenen Doka-Niederlassung oder von einem anderen ausdrücklich vereinbarten Ort zum vereinbarten Termin abzuholen.

Die Produkte werden dem Kunden nur nach erfolgter Entrichtung des Kaufpreises und aller Kosten ausgehändigt, sofern nicht ausdrücklich Bezahlung nach Rechnungslegung vereinbart wurde.

Die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an den Kunden oder einen von diesem beauftragten Dritten auf den Kunden über.

7.3. Lieferung: Eine Lieferung der Produkte durch Doka erfolgt bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung und Einigung über den Preis der Lieferung, Zahlungsart und Lieferort(e).

Die Lieferung erfolgt innerhalb angemessener Frist nach Bestellung oder sonst vereinbarter Lieferfristen oder Liefertermine an den jeweils vereinbarten Lieferort (Baustelle).

Allfällige Lieferfristen und Liefertermine sind annähernd.

Soweit mit dem Kunden Zahlung mit Kreditkarte vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung erst nach erfolgreicher Abbuchung des Kaufpreises beim Kunden.

Die Lieferung und Zustellung der Produkte erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht somit mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

7.4. Sollte der Liefer-/ Bereitstellungszeitpunkt um mehr als zwei Wochen überschritten werden, ist der Kunde - außer in Fällen höherer Gewalt - nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen zum Rücktritt berechtigt.

7.5. Sollte der Kunde die Annahme der gelieferten Produkte verweigern, so hat er sicherzustellen, dass die Produkte ordnungsgemäß abgeladen, gelagert und zur Verfügung von Doka gehalten werden.

7.6. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Doka, die der frist- oder termingerechten Lieferung / Bereitstellung der Produkte entgegenstehen, berechtigen Doka zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer-/Bereitstellungsfrist bzw. Verschiebung des Liefer-/Bereitstellungstermins.

7.7. Keine der Vertragsparteien verstößt gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), die sich aus Handlungen oder Ereignissen ergibt, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Ausbrüche, Epidemien oder Pandemien jeglicher Art oder übertragbare oder ansteckende Krankheiten/Infektionen sowie Maßnahmen von Regierungen oder Behörden als Reaktion auf die vorgenannten Ereignisse, Kriegshandlungen oder Terrorismus, Feindseligkeiten (ob erklärt oder nicht), Invasionen, militärische Sondereinsätze, Handlungen ausländischer Feinde, Streiks, Pannen oder Fehlfunktionen, Datenverluste aufgrund von Stromausfällen oder mechanischen Schwierigkeiten mit Informationsspeicher- oder -abrufsystemen, arbeitsrechtliche Schwierigkeiten, Unruhen, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Quarantäne jeglicher Art, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuer, Embargo, Boykott, Aufstand, Explosion, Mangel an Arbeitskräften, Gas, Treibstoff oder Elektrizität, Hackerangriffe, Piraterie, Denial-of-Service-Angriffe, Ransomware oder ähnliches Eindringen in kritische IT-Systeme und -Netzwerke, Unterbrechungen von Diensten, die wichtige Hardware, Software oder IT-Systeme, die nicht im Einflussbereich der verpflichteten Partei liegen betreffen, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden, Unterbrechung des Transports, behördliche Maßnahmen und Anordnungen, Gesetzesänderungen, unvermeidbare Unfälle, Ausfall von Lieferanten, Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern ("Höhere Gewalt").

7.8. Doka ist berechtigt, Teillieferungen zu tätigen.

7.9. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang/Gutschrift auf dem Konto von Doka. Im Zweifel wird die Zahlung auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet.

7.10. Rechnungen werden dem Kunden online zur Verfügung gestellt bzw elektronisch übermittelt und können online eingesehen und heruntergeladen werden. Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (z.B. Eingang der E-Mail). Sollte der Kunde Rechnungen in Papierform wünschen, behält sich Doka vor, ein Entgelt (z.B. Bearbeitungsgebühr) – sofern gesetzlich zulässig – zu verrechnen. Sofern E-Mail Rechnungen verschickt werden, erhalten Kunden diese an die angegebene E-Mail-Adresse.

7.11. Der vereinbarte Mietzins wird zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung gestellt und ist ohne Abzüge zur sofortigen Zahlung fällig.

7.12. Rücklieferung von Mietgegenständen: Mit Unterfertigung der Rücklieferscheine wird lediglich der Empfang, nicht jedoch die Menge und Qualität der Produkte bestätigt. Sollten Abweichungen zwischen den Mengen laut bestätigten Rücklieferscheinen und den tatsächlich gelieferten Mengen festgestellt werden, sind nur die tatsächlichen Mengen als rückgeliefert anzusehen.

7.13. Der Mietzins berücksichtigt den Verschleiß durch sachgerechte Nutzung; sachgerechte Nutzung erfordert jedenfalls die Einhaltung der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Doka. Diese hat der Kunde bei der Doka anzufordern, welche die Unterlagen dem Kunden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung stellen wird.

Der Reinigungszustand der Mietgegenstände bei Rückgabe muss den bei Auslieferung geltenden Qualitätskriterien der Doka entsprechen. Der Kunde hat der Doka die Kosten der Reinigung zu erstatten. Doka stellt dem Kunden die Qualitätskriterien auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

Soweit beschädigt zurückgegebene Mietgegenstände nicht mehr repariert werden können (Totalschaden) oder wenn Mietgegenstände nicht zurückgegeben werden (Fehlmaterial), hat der Kunde den Neuwert der Mietgegenstände gemäß der bei bei der Auslieferung geltenden Preise der Doka zu ersetzen, abzüglich eines Gebrauchtnachlasses in Höhe von 15 %. Die bis zum Zeitpunkt des Ersatzes des Neuwerts der Mietgegenstände entstandenen Ansprüche aus der Miete für die Doka bleiben unberührt. Der Kunde erwirbt durch die Ersatzleistung kein Eigentum an den beschädigten Mietgegenständen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Der Kunde hat auch die Kosten für die Entsorgung unbrauchbarer Mietgegenstände zu tragen. Im Übrigen hat Doka bei Beschädigung der Ware die Wahl, entweder Ersatz der Reparaturkosten oder der Wertminderung zu begehren.

8. Mietdauer

8.1. Die Mindestmietdauer ist 1 (ein) Monat, soweit nicht vertraglich etwas Anderes vereinbart ist.

8.2. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem die Ware von Doka zur Abholung oder Nutzung bereitgestellt oder – soweit Versand durch Doka vereinbart wurde – an dem Tag, an dem mit dem Versand begonnen wurde.

8.3. Das Mietverhältnis endet mit dem Tag der Rückgabe an das vertraglich vereinbarte Lager der Doka. Abhol- und Rückgabetag zählen jeweils als voller Miettag.

8.4. Das Risiko, dass der Kunde Mietmaterial aufgrund von Schlechtwetter oder sonstigen äußeren Einflüssen nicht einsetzen und verwenden kann, liegt beim Kunden.

8.5. Die Verpflichtung zur Mietzinszahlung endet mit Rückgabe des Mietgegenstandes, frühestens jedoch mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Mietdauer.

9. Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt

9.1. Das Eigentum an Kaufmaterial geht mit vollständiger Bezahlung und Übernahme der erworbenen Produkte auf den Kunden über. Mietmaterial bleibt stets im Eigentum der Doka.

9.2. Doka liefert sämtliches Kaufmaterial nur unter Eigentumsvorbehalt. Kaufmaterial bleibt solange Eigentum von Doka, bis der Kaufpreis zur Gänze bezahlt ist.

9.3. Das Eigentumsrecht erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung der gelieferten Produkte entstehende neue Sachen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Produkte erwirbt Doka Miteigentum an den dadurch entstehenden Sachen im Verhältnis des Werts der gelieferten Produkte zur neu entstehenden Sache.

9.4. Es ist dem Kunden untersagt, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufmaterial bzw das gelieferte Mietmaterial Dritten zum Pfand oder als Sicherungseigentum zu bestellen oder über diese in anderer Weise zugunsten Dritter zu verfügen. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Doka gestattet. Sämtliche Forderungen aus einer entgegen dieser Bestimmung oder allenfalls mit Zustimmung von Doka erfolgten Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte tritt der Kunde der Doka bereits jetzt zahlungshalber ab. Dies gilt entsprechend für neue Sachen, an denen Doka ein Miteigentum erwirbt. Der Kunde hat entsprechende Vermerke in seinen Büchern und Offene-Posten-Listen vorzunehmen und ist auf Verlangen von Doka verpflichtet, dieser Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben und seine Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Vom Kunden aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte realisierte Gewinne sind unverzüglich an Doka weiterzugeben.

9.5. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Mietgegenstände bzw unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht von Doka geltend zu machen und Doka unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Kunde hat Doka sämtliche Kosten, die Doka im Zusammenhang mit der Wahrung ihres Eigentumsrechts entstehen, zu ersetzen. Der Kunde hat Doka auf deren Verlangen alle zur Wahrung und Durchsetzung des Eigentumsrechtes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

9.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind die unter Eigentumsvorbehalt von Doka stehenden Produkte bzw die Mietgegenstände über Aufforderung unverzüglich an Doka zu retournieren. Soweit der Kunde dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, ist Doka berechtigt, die im Eigentum von Doka stehenden Produkte abzuholen. Kosten und Gefahr des Transports der Produkte zu Doka trägt in jedem Fall der Kunde. Die Retournierung bzw. Abholung der Produkte gilt diesfalls nicht als Rücktritt vom Vertrag. Doka ist berechtigt, die wiedererlangten Produkte anderweitig zu veräußern und die Erträge mit seinen Ansprüchen gegen den Kunden zu verrechnen. Der Kunde ist von der beabsichtigten Weiterveräußerung und der Höhe des Kaufpreises zu verständigen und hat die Möglichkeit, Doka binnen vier Wochen andere Kunden namhaft zu machen.

9.7. Die Verbringung der Mietgegenstände an einen anderen Ort als der benannten Baustelle bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Doka. Alle Kosten, die Doka aus der entgegen dieser Verpflichtung erfolgten Verbringung entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt.

10. Dokumente, Geheimhaltung Know-how, Verbot Reverse Engineering, Download von Dokumenten

10.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, von Doka zur Verfügung gestellte Dokumente (Anwenderinformation, Betriebsanleitung, Gebrauchsanleitung) für andere Zwecke als die im Vertrag oder im jeweiligen Dokument vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

10.2. Das in Dokumenten enthaltene Know-how wird dem Kunden nur für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat dieses Know-how streng vertraulich zu behandeln und ist auch nicht berechtigt dies in irgendeiner Form für Zwecke des Reverse Engineering (Rückwärtsanalyse) zu verwenden. Der Kunde ist keinesfalls zum Reverse Engineering an den Produkten berechtigt.

10.3. Der Kunde ist für aus dem Download-Bereich heruntergeladene Dokumente (insbesondere Anwenderinformation oder dem Kunden verpflichtend zur Verfügung zu stellende Dokumente) selbst verantwortlich. Doka übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass sich der Kunde das für das jeweilige Produkt richtige Dokument in der richtigen Sprache herunterlädt.

11. Verzug

11.1. Ist der Kunde mit der Abholung der Produkte oder Bezahlung des Entgelts säumig, kann Doka unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

11.2. Ansonsten ist Kunde bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zuzüglich 9,2 Prozentpunkte p.a. zu zahlen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, für sämtliche Kosten der Forderungsbetreibung und Rechtsverfolgung, insbesondere anfallenden Mahn- und Inkassospesen ein Pauschale von EUR 40 zu ersetzen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

11.3. Für die Dauer des Verzuges des Kunden mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, von Verzugszinsen und/oder Spesen ist Doka zu keiner weiteren Lieferung / Bereitstellung von Produkten verpflichtet.

12. Rücktritt

12.1. Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen, Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen) berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten.

12.2. Doka kann überdies vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des Vertrages ihr auch nur vorübergehend unzumutbar ist.

13. Rückgabe der Produkte

13.1. Bereits gelieferte Produkte sind bei Rücktritt vom Vertrag binnen 14 Tagen an Doka - soweit Doka am Rücktritt kein Verschulden trifft - auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzustellen. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist Doka berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden abzuholen oder abholen zu lassen.

13.2. Sind die zurückzustellenden Produkte von anderen nicht eindeutig unterscheidbar, ist Doka berechtigt, ein Produkt ihrer Wahl auszuwählen. Der Kunde hält Doka in diesem Fall hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

14. Gewährleistung, Haftung, Irrtum

14.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach deren Übernahme und vor deren Verwendung zu untersuchen und Mängel binnen dieser Frist schriftlich unter genauer Darstellung der Mängel zu rügen.

14.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

14.3. Mängel können nach Wahl von Doka durch Nacherfüllung (Ersatzlieferung bzw Nachtrag des Fehlenden oder Austausch) behoben werden.

14.4. Das Recht auf Gewährleistung für gerügte Mängel muss binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

14.5. Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Voraussetzung für eine Gewährleistungsverpflichtung von Doka ist, dass der Kunde sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt und die Mängelrüge fristgerecht und spezifiziert erhoben hat.

14.6. Durch Verhandlungen über Mängel oder Beanstandungen verzichtet Doka nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge verspätet erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.

14.7. Der Rückgriff des Kunden auf Doka für Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Produkte an Verbraucher weiterverkauft hat und die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist (Abbedingung von § 933b ABGB). Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, wird der Kunde gegenüber seinen Abnehmern dieses Rückgriffsrecht ebenfalls ausschließen.

14.8. Die Haftung von Doka ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Desweiteren wird – außer im Falle des Vorsatzes – nicht für den Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn gehaftet. Die vorgehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für den Fall von Personenschäden.

14.9. Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Kunden binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber binnen 2 Jahren nach erfolgter Lieferung gerichtlich geltend zu machen.

14.10. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

14.11. Doka gewährleistet keine durchgehende Verfügbarkeit des Online-Shops und weist darauf hin, dass die Leistungen des Online-Shops aus notwendigen Gründen eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden können (z.B. Wartung, Sicherheits-, Kapazitäts-, Verbesserungsgründe).

14.12. Mietmaterial ist grundsätzlich Gebrauchtmaterial; die Lieferung von Gebrauchtmaterial als solches stellt keinesfalls einen Mangel dar, weshalb der Kunde auch keinesfalls Anspruch auf Lieferung von Neumaterial hat, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

15. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Ansprüchen gegenüber Doka gegen jene von Doka aufzurechnen, es sei denn, die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

16. Salvatorische Klausel

Sollten, aus welchen Grund auch immer, eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines auf diesen basierenden Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt jene Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

17.1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Doka und dem Kunden findet österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung.

17.2. Erfüllungsort ist der Sitz von Doka.

17.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Geschäften ist das für Amstetten sachlich zuständige Gericht oder nach Wahl von Doka das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Kunden ausschließlich zuständig. Doka ist berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

18. Sonstiges

18.1. Bei der Durchführung von Käufen im Online Shop entstehen die üblichen Kosten der Internetnutzung.

18.2. Alle Rechte und Pflichten sind auf Rechtsnachfolger (Einzel-, Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Doka nicht gestattet.

18.3. Ohne die schriftliche Bestätigung von Doka gelten mündliche Absprachen, Zusagen und Auskünfte insbesondere von Doka Mitarbeitern nicht.

18.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB oder den über den Online Shop abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen von Schriftformerfordernis.

18.5. Die Schriftformerfordernis ist durch die Form des E-Mails erfüllt. Für sonstige Mitteilungen oder rechtserhebliche Kommunikation ist die Form des E-Mails ebenso ausreichend, soweit im Einzelfall oder in diesen AGB nicht ausdrücklich anders festgelegt.

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Stand 2024